Offizielle Übersetzungen: Da die meisten offiziellen Übersetzungen im Iran zur Vorlage bei ausländische Botschaften dienen,müssen sie vom Justizamt und dem Auswärtigem Amt des Irans beglaubigt werden. Wir können die nötigen Beglaubigungen im schnellstmöglichen Zeitraum einholen. Für die offizielle Übersetzung von Urkunden,muss uns die Original Urkunde vorliegen. Sie können uns Ihre originallen Urkunden per Post oder persönlich,nach Erhalt einer Quittung, übergeben.Nach der Fertigstellung ,erhalten Sie die Übersetzung sowie die Original Urkunde. Es muss darauf hingewiesen werden dass alle Dokumente, die außerhalb des Irans in einer anderen Sprache als persisch ausgestellt worden sind, vom Konsulat der Islamischen Repuplik Iran im Ausstellungsland, beglaubigt werden müsssen. Nach der Beglaubigung und der Vorlage der Original Urkunde, werden neben der offiziellen Übersetzung weitere rechtliche Bestätigungen eingeholt. (Beim Justizamt und dem Auswärtigen Amt) Im Normalfall dauert eine offizielle Übersetzung 1-2 Arbeitstage. Bei Einholung der Bestätigungen des Justizamtes und dem Auswärtigen Amtes, 3-5 Arbeitstage. Bei Eilaufträgen können Sie sich für eine 1-tägige Fertigstellung mit uns in Kontakt setzen.
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